Fachtraining für Wohnimmobilienverwalter
Unabhängig davon, ob Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung haben, müssen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter seit dem 01.08.2018 die Fortbildungspflicht erfüllen. Der Gesetzgeber verlangt in einem wiederkehrenden Intervall von 3 Jahren den Nachweis über die Absolvierung von mindestens 20 Stunden Weiterbildung.
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